ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Klarheit von Anfang an.
Viavend GmbH
Konrad-Adenauer-Platz 17a
40885 Ratingen
Geschäftsführer: Martina Braun, Alexander Frohnert
fon: +49 (0)2102 / 891 99 77
fax: +49 (0)2102 / 891 99 78
mail: info@viavend.de
Amtsgericht Düsseldorf HRB 78035
USt-IdNr.: DE262592613
Das Unternehmen ist tätig im
Bereich Messe- und Ladenbau.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viavend GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 17a, 40885 Ratingen
Die Abgabe von Angeboten und Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Mit der Annahme von Angeboten und einer Auftragserteilung an Viavend GmbH erklärt sich der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 1 Leistungsumfang
Die Angebotsabgabe und Auftragsdurchführung erfolgt auf Mietbasis, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Die angegebenen Preise beziehen sich auf die namentlich genannte Veranstaltung und für die Laufzeit derselben (inkl. Auf- und Abbauzeiten), sofern sich der Leistungsumfang nicht für feste Ein- und Aufbauten wie z.B. Ladenbau bezieht. Dieses bezieht sich auch auf evtl. individuell für einen Kunden gefertigte Elemente, auch wenn diese entsprechend von den betreffenden Ausstellern separat bezahlt werden. Bei Kaufteilen wird dieses ausdrücklich im Angebot und der Auftragsbestätigung kenntlich gemacht. Kaufteile gehen nach Veranstaltungsende in das Eigentum des Auftraggebers über. Das Mietpreisangebot enthält im Normalfall:
• eine Entwurfszeichnung inkl. Bauzeichnung für das entsprechende Projekt
• die mietweise Überlassung der notwendigen Materialien
• Auf- und Abbau, inkl. der standinternen Stromverteilung ab Verteilerkasten Messeplatz
• die dazu notwendigen An- und Abtransporte zum Erfüllungsort.
Zusätzliche Stunden werden nach dem aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz gegen Nachweis abgerechnet.
§ 2 Leistungsausschluss
Sofern nachfolgende Leistungen nicht extra im Angebot und der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, sind diese nicht im angebotenen Leistungsumfang enthalten: Grafische Arbeiten, Dekorationen, Montage und Aufstellung von ausstellereigenen Exponaten, Geschirr und Verbrauchsmaterialien, Elektroverteilungen, Energieanschlüsse und -verbrauchskosten, Kommunikationseinrichtungen und -gebühren, Standreinigung und Bewachung, Kosten für Statik/Prüfstatik, Baugenehmigungen, Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Deckenabhängungen, Entsorgungsgebühren für Baumaterialien und ausstellereigene Teile etc. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Viavend GmbH für den Aussteller diese Leistungen, gleich welcher Art, bei dem Veranstalter beantragt und bestellt. Derartige Bestellungen sind lediglich als Serviceleistung seitens der Viavend GmbH zu werten.
§ 3 Vorbehalt
Unser Plan sowie unser Angebot gelten grundsätzlich vorbehaltlich der Genehmigung durch die entsprechende. Messegesellschaft bzw. durch den Veranstalter. Wir behalten uns vor, durch vorher nicht erkennbare Zustände am Erfüllungsort, Änderungen gegenüber der Planung vorzunehmen und ggf. den hierdurch entstandenen Mehraufwand gegen durch uns zu erbringenden Nachweis zu berechnen.
§ 4 Haftungen
Bei dem mietweise zur Verfügung gestellten Material handelt es sich um Mietmaterial, das in regelmäßigen Abständen sorgsam kontrolliert und gepflegt wird. Kleinere Schadstellen sind jedoch nicht immer auszuschließen und bilden keine Grundlage für Reklamationen. Die gemieteten Gegenstände sind für die Zeit der Veranstaltung nicht versichert. Die Haftung für Verlust, Beschädigung, Diebstahl u.ä. übernimmt ohne Rücksicht auf das Verschulden der Auftraggeber. Die Haftung des Auftraggebers beginnt mit der Übergabe und endet je nach Vereinbarung, spätestens jedoch um 18.00 Uhr des ersten Abbautages. Für Schäden an Personen und/oder Gegenständen (z.B. Kleidungsstücke), die durch die Benutzung der gemieteten Gegenstände entstehen, wird keine Haftung übernommen. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jedwede Haftung für Beschädigung oder Verlust von ausstellereigenem Material ist ausgeschlossen, insbesondere auch bei Montagearbeiten und/oder Montagehilfe durch unsere Monteure. Für einen ordnungsgemäßen Auf- und Abbau unter Berücksichtigung aller Sicherheitsvorschriften haftet die Viavend GmbH. Der Aussteller haftet für seine eigenen Standbaumaterialien, Exponate etc. in uneingeschränkter Form. Dies gilt besonders auch bei Montage, Aufstellung etc. durch Mitarbeiter von Viavend GmbH. Für Folgeschäden ist jedwede Art von Haftung durch die Viavend GmbH ausgeschlossen.
§ 5 Planung und Ausführung
Planungen und Zeichnungen erfolgen grundsätzlich nach den vom Aussteller und/oder dem Messeveranstalter bereitgestellten Unterlagen, Hallenskizzen etc. und gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die entsprechende Messegesellschaft. Die Bauausführung erfolgt nach den freigegebenen und genehmigten Bauplänen. Bei vorher nicht bekannten abweichenden Bauplatzzuständen behalten wir uns vor, ohne vorherige Rücksprache notwendige Änderungen gegenüber den Plänen vorzunehmen. Ein hierdurch gegebener Mehraufwand geht zu Lasten des Ausstellers. In der Regel erfolgt die Standübergabe am Vortag des offiziellen Messebeginns.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle abgegebenen Preise verstehen sich generell zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer bzw. den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Fünfzig Prozent der Angebotssumme bei Auftragserteilung gegen a Konto Anforderung und fünfzig Prozent der Angebotssumme bei Standübergabe gegen vorherige Rechnungsstellung. Sollte eine der o.g. Messeveranstaltungen, bzw. der Messestand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, ausfallen, so sind, bei Stornierung des Auftrages bis zu 8 Wochen vor dem jeweiligen Messebeginn 40 % des jeweiligen Auftragsvolumens fällig; bei Stornierung nach Ablauf der 8 Wochenfrist ist die volle Auftragssumme fällig.
§ 7 Urheberrecht
Über die von der Viavend GmbH gefertigten Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, Entwürfen und gelieferten Objekten, steht der Viavend GmbH in jedem Fall das Urheberrecht zu. Nutzungsrechte werden lediglich für den im Leistungsumfang beschriebenen Fall einmaligen übertragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, nach unseren Entwürfen und Bauunterlagen die Ausführung durch Dritte und/oder selber durchzuführen. Gleiches gilt auch für den Nachbau einmal gelieferter Elemente. Die Weitergabe der durch uns gefertigten Unterlagen oder die Duldung der Produktion nach unseren Unterlagen ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Urheberschutzgesetztes.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Viavend GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unseren nachfolgenden Datenschutzhinweisen.
§ 9 Sonstiges
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Viavend GmbH ein reines Planungs- und Agenturbüro ist und alle Werk- und Montageleistungen an dritte Unternehmer weiter vergibt. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt werden, so diese in einem solchen Fall durch eine gesetzlich gültige Regelung zu ersetzen, die der betroffenen am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist das Amtsgericht Düsseldorf.
Stand: 22. Januar 2020